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Geschichte

Burgerliche Korporation Krauchthal

Entstehung

Gestützt auf die 1850 vom Kanton Bern erlassenen gesetzlichen Grundlagen mussten bei der Bildung der politischen Gemeinden die Güter, die damals mehrheitlich der Kirche gehörten aufgeteilt werden.
ln der Gemeinde Krauchthal geschah dies mit einem Ausscheidungsvertrag vom 21.02.1870. Barvermögen und Grundstücke wurden der Burgerschaft, den Schulbezirken und der politischen Gemeinde zugeteilt. Die einzelnen Burger mussten ihr Nutzungsrecht damals bei der Gemeinde anmelden. Die Liegenschaftsverwaltungskommission teilte jedem Nutzungsberechtigten Holz und Land zu. 1926 entstand ein erstes Reglement, das die Zuteilungskriterien festlegte. Wer mündig war und eine eigene (Feuerstelle) hatte bekam Holz und ein Stück Land zugeteilt. Dies geschah unter Berücksichtigung von Einkommen, Vermögen und eigenem Waldbesitz. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung veränderte sich die Situation der Nutzungsberechtigten dermassen, dass die Zuteilungskriterien
nicht mehr eingehalten werden konnten. Brennholz und Land waren nicht mehr gefragt. Der dadurch erforderliche finanzielle Ausgleich belastete die Burger Kasse dermassen, dass sich eine neue Lösung aufdrängte. 1971 trat ein neues Burger Reglement in Kraft. Die Burger verzichteten auf die persönliche Nutzniessung und zur Verwaltung der burgerlichen Güter wurden anstelle der Liegenschaftsverwaltungskommission ein Burgerrat eingesetzt. Mit der Revision des Burger Reglements im Jahre 1990 erhöhten sich die Kompetenzen des Burgerrates erheblich.
Der Gemeinderat übte nur noch die 0beraufsicht aus. Mit dem Verzicht auf den Burgernutzen entstanden aus Land-, Wald- und Kapitalerträgen flüssige Mittel, die in erster Priorität für die Walderschliessung, das Forsthaus, die Feuerstelle auf dem Längenberg, den Waldlehrpfad und später zum Kauf der Ferienwohnung in Blatten/Belalp eingesetzt wurden. Seither flossen auch namhafte Beträge an kulturelle Institutionen und Ortsvereine. Seit Jahren verleihen die Burger auch Anerkennungspreise in den Sparten Bildung, Kultur und Sport an Einzelpersonen und 0rtsvereine.
Verschiedentlich wurde die Ablösung von der politischen Gemeinde geprüft doch lies die damalige Staatsverfassung keine Neubildung von Burgerlichen Körperschaften zu. Nach der Annahme der neuen Staatsverfassung und des neuen Gemeindegesetzes des Kantons Bern wurde die Bildung von Burgerlichen Korporationen wiederum möglich. Mit externen Experten und juristischer Unterstützung entstand ein Ablösungsvertrag. Darin wurden die Ansprüche (Grundstücke und Finanzen) gegenüber der Einwohnergemeinde und die zukünftige Zusammenarbeit festgehalten. lm Jahr 2003 genehmigten die Gemeindeversammlung und die Burgerversammlung die Ablösung von der Gemeinde. Somit bekam die Burgerliche Korporation Krauchthal auf den 01.01.2004 den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.